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Themen & Beratung

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte & Gleichstellungsbüro

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät alle Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung an der KHM. Sie ist gleichermaßen Interessenvertreterin und Beraterin. Zu ihren Aufgaben zählen die Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Unterstützt wird ihre Arbeit durch die Gleichstellungskommission. Die Gleichstellungsbeauftragte handelt nach dem gesetzlichen Gleichstellungsauftrag. Dieser ist im Grundgesetz (GG), im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) definiert.


Für wen ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte da?

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle Angehörigen der Hochschule da: Studierende, Lehrende und Angehörige der Verwaltung. Sie unterliegt in jeder Hinsicht der Schweigepflicht und hat Schweigerecht. 


Wie wird man zentrale Gleichstellungsbeauftragte? 

Nach der Grundordnung der KHM (Grundordnung hinterlegen) wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt und von der*dem Rektor*in bestellt. Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre - eine Wiederwahl ist zulässig.


Was sind die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten?

  • Entwicklung von Gleichstellungsstrategien und -Maßnahmen
  • Beteiligung an Gremien, Kommissionen, Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
  • Beteiligung/ Einbindung in alle Gleichstellungsrelevanten Themen
  • Beteiligung an Ausschreibungen und Fördermittelakquise
  • Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene und Kooperation mit Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen
  • Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene z.B. im Arbeitskreis der Kölner Hochschulen mit den Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis der Kölner Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
  • Unterstützung von gleichstellungsrelevanten Projekten in der Lehre
  • Beratung zu geschlechtersensibler Kommunikation an der Hochschule
  • Beratung und Unterstützung aller Hochschulangehörigen zum Thema Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
  • Beratung und Aufnahme von Beschwerden bei sexueller Belästigung und anderen Formen von Gewalt oder Diskriminierung
  • Koordination der Gleichstellungskommission und Professionalisierung der Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte
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