Internal reporting office

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Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße an der KHM erlangt haben, melden Sie diese Ihrer/Ihrem Vorgesetzten oder der fachlich zuständigen Abteilung. Sollten Sie Sorge vor persönlichen Nachteilen haben oder von wesentlichen Verstößen Kenntnis erlangt haben, können Sie sich mit Ihrem Hinweis alternativ auch an die interne Meldestelle wenden.

Die interne Meldestelle wurde zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an der KHM eingerichtet. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen vor beruflicher Benachteiligung. Wahlweise können Sie sich mit Ihren Informationen über Verstöße auch an die externe Meldestelle  des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden.


Welche Verstöße können gemeldet werden?

Sie können Hinweise über Straftaten oder schwere Regelverstößen an der KHM, über die Sie im Vorfeld oder im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, bei der internen Meldestelle melden. Als hinweisgebende Person sollten Sie sich vor der Abgabe informieren, ob ihre Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetze  fällt.


Die interne Meldestelle kann nur für die Meldung von Rechtsverstößen kontaktiert werden. Rein privates Fehlverhalten, welches in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht, sowie bloße Mutmaßungen und Falschmeldungen werden nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz geschützt.


Vertraulichkeitspflicht der Meldestelle

Die Meldestelle ist zur Vertraulichkeit gegenüber der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind und der sonstigen in der Meldung genannten/von der Meldung betroffenen Personen verpflichtet.

Für die Bearbeitung der Meldung ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Namen hinterlegen und eine Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen angeben.


Welche Folgen haben Falschmeldungen und bloße Mutmaßungen?

Handelt es sich bei den Hinweisen um böswillige Falschmeldungen oder bloße Mutmaßungen, können arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen. Zudem können Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden, sich nach dem Hinweisgeberschutzgesetz schadensersatzpflichtig machen.


Sie können Ihre Hinweise bei der internen Meldestelle

  • per E-Mail: interne.meldestelle@khm.de,
  • telefonisch: +49 221 20189 – 147
  • postalisch an:
    Interne Meldestelle
    Justiziariat der Kunsthochschule für Medien Köln
    Heumarkt 14
    D-50667 Köln
    (empfohlen wird der Hinweis VERTRAULICH)
    oder
  • per Einwurf in das Postfach: „Interne Meldestelle“ im 1.OG am Peter-Welter-Platz 2 D-50676 Köln einreichen.
  • Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, so teilen Sie dies im Rahmen Ihrer Kontaktaufnahme mit.


Datenschutz

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung zum Hinweisgeberschutzgesetz

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