Personalrat

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Der örtliche Personalrat der KHM (ÖPR)

Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden. 


Bei Problemen sowie für Fragen und Ideen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich / Du dich an uns:

+ sprecht jemanden von uns an

+ nutzt die folgende Emailadresse: personalrat@khm.de oder unser Postfach im Peter-Welter-Platz 2


Personalrat der Mitarbeiter*innen aus Verwaltung und Technik der KHM

Juliane Schwibbert, Vorsitzende des Vorstands

Ewald Hentze, stellvertretender Vorsitzende

Thomas Grohmann, Mitglied des Vorstands

Ulrich Schulz, Mitglied des Vorstands

Simon Bongard, Mitglied des Vorstands


Ersatzmitglieder

Lars Langen

Sascha Gerhards


Mit freundlichen Grüßen, der ÖPR

Stand Juli 2024

Termine

Aufgaben

Aufgaben

Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.


Danach hat der Personalrat u.a.

 

  • darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, sowie geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden;
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten;
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken. 

 

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar der:


  • Mitbestimmung (§72 LPVG)
  • Mitwirkung (§73 LPVG)
  • Anhörung (§75 LPVG)


Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt, kann sie nur mit der Zustimmung des Personalrates getroffen werden.


Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten


Dazu gehören z.B.:

 

  • Personalangelegenheiten wie Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, allgemeine Fortbildung, Versetzung, Versagung oder Genehmigung einer Nebentätigkeit,
  • soziale Maßnahmen wie Gewährung und Versagung von Vorschüssen, Darlehen, Aufstellung von Sozialplänen
  • Rationalisierungs-, Technologie- und Organisations-angelegenheiten, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, neue Arbeitsmethoden
  • soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über sonstige Maßnahmen wie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen; in bestimmten Fällen Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit; Regelung der Ordnung in der Dienststelle; Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigen kein Einverständnis erzielt wird, usw.

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.

Dienstvereinbarungen

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