Der örtliche Personalrat der KHM (ÖPR)
Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.
Bei Problemen sowie für Fragen und Ideen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich / Du dich an uns:
+ sprecht jemanden von uns an
+ nutzt die folgende Emailadresse: personalrat@khm.de oder unser Postfach im Heumarkt 14, 1. OG
Personalrat der Mitarbeiter*innen aus Verwaltung und Technik der KHM
Juliane Schwibbert, Vorsitzende des Vorstands
Ewald Hentze, stellvertretender Vorsitzende
Ulrich Schulz, Mitglied des Vorstands
Simon Bongard, Mitglied des Vorstands
Ersatzmitglieder
Lars Langen
Sascha Gerhards
Mit freundlichen Grüßen, der ÖPR
Stand Juli 2024
Personalversammlung
Wir freuen uns auf die nächste Personalversammlung im Oktober 2025.
Der genaue Termin wird sobald wie möglich bekanntgegeben.
Aufgaben
Aufgaben
Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.
Danach hat der Personalrat u.a.
- darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, sowie geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden;
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten;
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar der:
- Mitbestimmung (§72 LPVG)
- Mitwirkung (§73 LPVG)
- Anhörung (§75 LPVG)
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt, kann sie nur mit der Zustimmung des Personalrates getroffen werden.
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
Dazu gehören z.B.:
- Personalangelegenheiten wie Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, allgemeine Fortbildung, Versetzung, Versagung oder Genehmigung einer Nebentätigkeit,
- soziale Maßnahmen wie Gewährung und Versagung von Vorschüssen, Darlehen, Aufstellung von Sozialplänen
- Rationalisierungs-, Technologie- und Organisations-angelegenheiten, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, neue Arbeitsmethoden
- soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über sonstige Maßnahmen wie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen; in bestimmten Fällen Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit; Regelung der Ordnung in der Dienststelle; Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigen kein Einverständnis erzielt wird, usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.