Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.
Bei Problemen sowie für Fragen und Ideen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich / Du dich an uns:
+ sprecht jemanden von uns an
+ nutzt die folgende Emailadresse: personalrat@khm.de oder unser Postfach im Peter-Welter-Platz 2
Personalrat der Mitarbeiter*innen aus Verwaltung und Technik der KHM
Ewald Hentze, Vorsitzender des Vorstands
Juliane Schwibbert, stellvertretende Vorsitzende
Thomas Grohmann, stellvertretender Vorsitzender
Esther Neumann, Mitglied des Vorstands
Ulrich Schulz, Mitglied des Vorstands
Mit freundlichen Grüßen, der ÖPR
Stand Oktober 2021
Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.
Danach hat der Personalrat u.a.
Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar der:
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt, kann sie nur mit der Zustimmung des Personalrates getroffen werden.
Dazu gehören z.B.:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.