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Personalabteilung

Allgemein

Dienstreisen / Reisekosten

Dienstreisen / Reisekosten

Bei geplanten Dienstreisen ist rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise (mind. 2 Wochen vorher) einen Antrag auf Dienstreise zu stellen und die Genehmigung abzuwarten.

Nach Beendigung der Dienstreise haben Sie 6 Monate Zeit, einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten zu stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an personalservice@khm.de

Sollten Sie mit erhöhten Kosten rechnen, so können Sie gerne im Voraus einen Abschlag (80% der Gesamtkosten) beantragen. Bitte beantragen Sie diesen gemeinsam mit der DR-Genehmigung.

Exkursion

Exkursion

Wenn Sie eine Exkursion planen, beachten Sie hierzu bitte das entsprechende Merkblatt und verwenden den Exkursionsantrag sowie nach Beendigung der Exkursion den Verwendungsnachweis.

Fortbildung

Fortbildung

Soweit dienstlich sinnvoll / notwendig, können Mitarbeiter der KHM an Fortbildungen (u. a.  des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Hochschulübergreifenden Fortbildung oder an IT-Seminaren) teilnehmen.

Bitte stellen Sie diese Anträge rechtzeitig vorher, da jeder Antrag der Zustimmung des Personalrates bedarf.

Die Fortbildungsprogramme sowie die Anmeldeformulare finden Sie über den nebenstehenden Link.

Gastvorträge

Gleitende Arbeitszeit

Gleitende Arbeitszeit

An der KHM nehmen alle Beschäftigten an der gleitenden bzw. flexiblen Arbeitszeit teil.

Durch die gleitende Arbeitszeit können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von 6.30 Uhr (Dienstbeginn) bis 21.00 Uhr (Dienstende) unter Berücksichtigung dienstl. Belange selbst bestimmen.

Für die Gleitzeiterfassung stehen in den folgenden Dienstgebäuden entsprechende Lesegeräte zur Verfügung:

  • Eingangsbereich Peter-Welter-Platz 2 (unten rechts),
  • Hoftor Filzengraben 2b, c,
  • Filzengraben 8-10 (Eingangstür links),
  • (Overstolzenhaus) Rheingasse 6-8,
  • Große Witschgasse (Fotolabor).

Weitere Informationen finden Sie hierzu unter den nebenstehenden Links.

Bei Fragen, die darüber hinaus auftreten, können Sie sich gerne an personalservice@khm.de wenden. 

Krankheit

Krankheit

Jeder KHM-Mitarbeiter hat sich bei Erkrankung unverzüglich (bis 8:30 Uhr) bei der Personalabteilung krank zu melden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie länger als drei Kalendertage erkrankt sind. 

Mail signatures

Mail signatures for employees

The KHM signature is as follows:

First name, last name

Job title in German

Job title in English

KHM telephone number +49 221 20189 - ...

KHM e-mail address ...@khm.de


KHM LOGO

Kunsthochschule für Medien Köln

Academy of Media Arts

Heumarkt 14

50667 Cologne


KHM employees can choose one of three options here:

1. signature in German and English with a link to Facebook, Instagram and YouTube

2. signature in German and English

3. signature in German


See instructions in the video (with old adress!) and download sample PDF!

Mobiles Arbeiten 

Mobiles Arbeiten

Am 1. Juli 2023 (nach §8 Abs. 1, 3 LPVG) wurde eine neue Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten an der Kunsthochschule für Medien Köln geschlossen.

"Mobiles Arbeiten" soll den Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Arbeitsverteilung und Arbeitsorganisation erlauben und ihnen ermöglichen, Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten an individuelle, persönliche, familiäre oder berufliche Bedürfnisse anzupassen.

Küwis

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Studentische und wissenschaftlichen  Hilfskräfte

Alle wichtigen Informationen und Dokumente rund um studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an der KHM für Betreuer*innen und Hilfskräfte - inklusive FAQ.


Ansprechpartner*innen im Personalservice sind:

Marie Flach,  Tel. +49 221 20189 188, marie.flach@khm.de

Stephanie Budde,  Tel. +49 221 20189 274,  stephanie.budde@khm.de


Wir freuen uns auch immer über persönliche Besuche. Unser Büro befindet sich im 7. Stock des Towers direkt am Heumarkt.


Alle Formulare zu studentischen / wissenschaftlichen Hilfkräften finden Sie im Downloadpool:

Vergütung & Versteuerung


Was bringt mir die Pauschalversteuerung?

  • SHK und WHB im Minijob-Bereich (monatlich bis zu 603 €) können pauschal versteuert werden. Das bedeutet:
  • Die Lohnsteuer wird pauschal vom Arbeitgeber (KHM) abgeführt – der Nettoverdienst entspricht dem Bruttoverdienst.
  • Die Einkünfte müssen in der Regel nicht in der eigenen Steuererklärung angeben. Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich. Davon kann man sich jedoch auf Antrag befreien lassen.


Ich habe Fragen zu meiner Abrechnung oder Versteuerung – an wen wende ich mich?

Für Fragen zu deiner monatlichen Abrechnung, Lohnsteuer oder Sozialversicherung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) zuständig:


Für allgemeine Fragen zum Beschäftigungsverhältnis wende dich gerne an die Abteilung Personalservice der KHM.


Muss ich meine Vergütung dem BAföG-Amt melden?

Ja. Die Vergütung gilt als Einkommen im Sinne des BAföG. Wenn du BAföG beziehst, bist du verpflichtet, deine Vergütung dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mitzuteilen.


Was verdiene ich?

Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Formel: Stundensatz × 4,348 × vereinbarte Wochenstunden.

Die aktuellen Stundensätze sind:

  • SHK: 15,20 €/Stunde (ab 01.04.2027: 15,90 €/Stunde)
  • WHB: 15,90 €/Stunde (ab 01.04.2027: 16,60 €/Stunde)
  • WHK: 19,81 €/Stunde (ab 01.04.2027: 20,00 €/Stunde)


Beispiel SHK mit 8 Stunden/Woche: 15,20 € × 4,348 × 8 = 529,25 € brutto/Monat. Die Zahlung erfolgt als monatliche Pauschale am Monatsende. Weitere Zahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) erfolgen nicht.



Arbeitszeit & Stundenzettel


Wie viele SOLL-Stunden habe ich im Monat?

Die monatliche SOLL-Arbeitszeit berechnet sich wie folgt:

Monatliche SOLL-Stunden = vereinbarte Wochenstunden × 4,348

Beispiel: Bei 8 Stunden/Woche ergibt sich: 8 × 4,348 = 34,78 Stunden = 34 Stunden 47 Minuten pro Monat.


Was muss ich auf meinem Stundenzettel eintragen?

Für Hilfskräfte im Minijob-Bereich besteht gemäß Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG) die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Einzutragen sind an den regelmäßigen Arbeitstagen, die Arbeitszeiten im Rahmen der vereinbarten SOLL-Arbeitszeit mit

  • Datum
  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Bei Abwesenheit an regelmäßigen Arbeitstagen gebt bitte zusätzlich den Fehlgrund an.

Der ausgefüllte Stundenzettel ist jeweils zu Beginn des Folgemonats an personalservice@khm.de zu senden. Die Vorlage steht im Downloadpool zur Verfügung.


Wie viele Stunden darf ich insgesamt pro Woche arbeiten?

Um unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze einzuhalten, wurden Obergrenzen je Beschäftigungsgruppe festgelegt:

  • SHK und WHB: max. 9 Stunden/Woche
  • WHK: max. 17 Stunden/Woche

Achtung:
Werden unter Berücksichtigung aller Beschäftigungen mehr als 20 Stunden/Woche gearbeitet, kann der sozialversicherungsrechtliche Status als Studierende*r entfallen. Rücksprache mit deiner Krankenkasse wird empfohlen.



Urlaub


Wie viel Urlaub habe ich?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche stehen dir 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Bei abweichender Wochenstundenverteilung wird der Anspruch anteilig berechnet (z. B. 2 Tage/Woche = 8 Urlaubstage/Jahr).

Urlaub muss im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden. Eine Auszahlung von Resturlaub in Geld ist grundsätzlich nicht möglich. Offene Urlaubstage müssen vor dem letzten Arbeitstag eingebracht werden.


Wie reiche ich meinen Urlaubsantrag ein?

Den Urlaubsantrag findest du im Downloadpool der KHM-Website. Lass bitte den Urlaubsantrag von deiner Betreuer*in unterschreiben und sende diesen im Anschluss an den Personalservice. Wir prüfen den Antrag und sind für die Genehmigung zuständig. Zusätzlich berechnen wir deinen Resturlaub und informieren dich darüber. Der Antrag ist vor Urlaubsantritt zu stellen.



Krankheit


Was mache ich, wenn ich krank bin?

  • Informiere deine betreuende Person sowie die Abteilung Personalservice unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit.
  • Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen: Melde die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit in der Abteilung Personalservice. Der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt durch Personalservice direkt beim Arzt.
  • Lohnfortzahlung: bis zur 6. Krankheitswoche, jedoch nicht über das Vertragsende hinaus.
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG).
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen nicht nachgearbeitet werden.



Nebentätigkeiten


Ich möchte eine weitere Beschäftigung aufnehmen – was muss ich tun?

Jede entgeltliche Nebentätigkeit muss rechtzeitig vor Aufnahme schriftlich bei der KHM angezeigt werden, auch an Wochenenden und Feiertagen. Melde dich hierzu gerne beim Personalservice. Die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit kann unter anderem zu einer veränderten Versteuerung führen. Wir müssen die entsprechenden Informationen daher auch ans LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW) melden.


Achtung:
Eine nicht angezeigte Nebentätigkeit stellt einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Studienbescheinigung & Vertragsvoraussetzungen


Wann und wie muss ich eine aktuelle Studienbescheinigung einreichen?

Die Immatrikulationsbescheinigung ist Voraussetzung für deine Beschäftigung als SHK oder WHB. Eine aktuelle Studienbescheinigung muss daher bei Einstellung immer vorliegen.


Bei einer Beschäftigung über die Semestergrenzen hinweg ist es zusätzlich wichtig, dass ihr die Studienbescheinigung selbständig dem LBV meldet, damit euer Studierendenstatus aktiv bleibt.


Ihr könnte dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) die Studienbescheinigung einfach über das Kontaktformular senden.


Was mache ich, wenn mein Aufenthaltstitel während meiner Beschäftigung ausläuft?

Gültige Aufenthaltstitel müssen eigenständig beim Personalservice eingereicht werden, wenn diese während der Vertragslaufzeit auslaufen. Eine rechtzeitige Vorlage des verlängerten oder neuen Aufenthaltstitels ist Voraussetzung für die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses.



Sonstiges


Was passiert bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit?

Während der dienstlichen Tätigkeit bist du über die Unfallkasse NRW unfallversichert. Bei einem Dienstunfall musst du unverzüglich eine Unfallmeldung bei der Abteilung Personalservice erstatten.


Was muss ich bei einer Schwangerschaft beachten?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt auch für Hilfskräfte. Bitte teile eine Schwangerschaft dem Personalservice unverzüglich mit. Für WHK kann ggf. ein Anspruch auf Vertragsverlängerung für Zeiten eines Beschäftigungsverbots bestehen.


Wo finde ich alle Formulare?

Alle relevanten Formulare und Dokumente – Stundenzettel, Urlaubsantrag, Merkblätter – stehen im Downloadpool der KHM-Website zur Verfügung.

Urlaub

Urlaub

KHM-Mitarbeiter/innen haben rechtzeitig einen Urlaubsantrag zu stellen, so dass dieser vor Antritt des Urlaubs genehmigt werden kann. Die Urlaubsanträge für die künstlerisch/wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind vorab vom jeweiligen Bereichssprecher zu genehmigen. Danach erhält die Personalabteilung den Antrag, ergänzt die 2. Seite und die Mitarbeiter/innen bekommen eine Fotokopie mit dem aktuellen Urlaubsstand zurück. Die Urlaubsanträge für die Professoren/innen sind vom Rektor zu genehmigen. Danach erhält die Personalabteilung den Antrag. Von hier bekommen Sie eine Fotokopie mit dem aktuellen Urlaubsstand zurück. Die weiteren Mitarbeiter/innen der KHM beantragen ihren Urlaub über den Zeus Workflow. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem nebenstehenden Rundschreiben.
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